Stuttgarter Nachrichten: Bundesgerichtshof
Stuttgart (ots) - Schon das Wort Medienerziehung zeigt: Zum einen müssen sich Eltern gut - und am besten noch besser als ihre Kinder - mit den Möglichkeiten auskennen, die das Medium Internet dem Nachwuchs bietet. Meist ist das Gegenteil der Fall, wie der 13-Jährige im aktuellen Fall bewies, als er die Sicherheitsvorkehrungen des Vaters einfach aushebelte. Vermutlich wusste er trotz Elterngespräch, dass sein Verhalten ...